Wenn etwas nicht wie geplant läuft
Die meisten Behandlungen verlaufen ohne Zwischenfall. Trotzdem gehört die Frage beantwortet, bevor Sie sich entscheiden — und nicht erst, wenn etwas ist. Auf dieser Seite steht, wer wofür zuständig ist, wie Nachbesserungen geregelt sind, wo Sie in der Schweiz Nachsorge bekommen und wen Sie erreichen, wenn es schnell gehen muss.
Wenn es dringend ist
Wenn Sie nach einer Behandlung Beschwerden haben, die Sie beunruhigen, warten Sie nicht auf uns. Gehen Sie zur Ärztin oder zum Arzt — in Istanbul in die Partnerklinik, in der Schweiz zu Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder in die Notfallaufnahme.
Nehmen Sie Ihre Unterlagen der Klinik mit: Operationsbericht, Medikamentenliste und, wenn vorhanden, den Implantat- oder Materialpass. Ohne diese Papiere muss die behandelnde Person raten.
Gehen Sie sofort in eine Notfallaufnahme bei
- Atemnot, Brustschmerz, Herzrasen oder plötzlichem Husten
- einem einseitig geschwollenen, warmen und schmerzenden Bein
- Fieber über 38,5 Grad
- einer Wunde, die sich öffnet, stark blutet, eitert oder überwärmt und zunehmend gerötet ist
- rasch zunehmender Schwellung oder rasch zunehmendem Schmerz
- plötzlicher Sehstörung nach einer Behandlung im Gesicht
- nach einer Unterspritzung: starkem Schmerz, Weissfärbung oder fleckiger, netzartiger Verfärbung der Haut
Wer wofür zuständig ist
ETA ist eine Vermittlungsagentur. Wir organisieren, koordinieren, begleiten und sind Ihre Ansprechperson auf Deutsch. Wir behandeln nicht, stellen keine Diagnosen und treffen keine medizinischen Entscheidungen.
Der Behandlungsvertrag kommt zwischen Ihnen und der Partnerklinik zustande. Für die medizinische Leistung — Aufklärung, Durchführung, Komplikationen und Ergebnis — haftet die Klinik nach türkischem Recht. Das ist keine Formel zur Abwehr, sondern die Rechtslage, und Sie sollten sie kennen, bevor Sie unterschreiben.
Praktisch heisst das: Bei einem medizinischen Problem ist die Klinik die zuständige Stelle — und ETA die Stelle, die dafür sorgt, dass Sie dorthin durchkommen, auf Deutsch, ohne auf eine Antwort zu warten.
Nachbesserung und Revision
Nicht jedes Ergebnis, das nicht gefällt, ist ein Behandlungsfehler — und nicht jede Nachkorrektur ist kostenlos. Beides gehört vor der Buchung geklärt, schriftlich.
Zwei Dinge sollten Sie vor der Zusage in Händen halten: die Gewährleistungsregelung der Klinik — was sie unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitraum nachbessert — und die Antwort auf die Frage, wer Reise und Unterkunft einer Revision bezahlt. Bei manchen Eingriffen ist eine Nachkorrektur keine Ausnahme: Bei Nasenkorrekturen ist sie die häufigste Zweitoperation überhaupt.
Beachten Sie ausserdem die Wartezeit. Vor Ablauf von zwölf Monaten lässt sich ein Ergebnis oft gar nicht beurteilen, und eine zu frühe Revision kann schaden.
Nachsorge in der Schweiz
Für die Nachkontrolle nach der Rückkehr arbeiten wir mit einem Partner im Rheintal zusammen. Was dort möglich ist, hängt von der Behandlung ab: Verbandwechsel, Fadenentfernung, Fotokontrolle und Beurteilung des Heilungsverlaufs gehören dazu. Eine Revisionsoperation gehört nicht dazu.
Wenn Sie nicht im Rheintal wohnen, ist das kein Ausschlussgrund — aber Sie sollten vorher wissen, was das für Sie heisst. Klären Sie mit uns, welche Termine wirklich vor Ort nötig sind und was sich mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt erledigen lässt.
Riverside Beauty, St. Margrethen, Rheintal
Versicherung
Die Schweizer Grundversicherung übernimmt Behandlungen aus ästhetischen Gründen nicht — weder im Inland noch im Ausland. Sie übernimmt in der Regel auch die Behandlung von Komplikationen einer solchen Behandlung nicht ohne Weiteres.
Wir empfehlen Ihnen deshalb ausdrücklich, vor der Reise eine Reise- und Auslandkrankenversicherung abzuschliessen, die Komplikationen im Zusammenhang mit einer geplanten Behandlung ausdrücklich einschliesst. Viele Standardpolicen schliessen genau das aus — lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie sich darauf verlassen.
ETA schliesst keine Versicherung für Sie ab und übernimmt dafür keine Verantwortung.
Fragen an Ihre Versicherung
- Deckt meine Police Komplikationen nach einem geplanten Eingriff im Ausland?
- Ist ein medizinischer Rücktransport gedeckt, und bis zu welcher Höhe?
- Gilt die Deckung auch, wenn ich zum Zweck der Behandlung gereist bin?
- Was übernimmt meine Zusatzversicherung, was die Grundversicherung?
- Was passiert, wenn ich den Rückflug wegen ärztlicher Anordnung verschieben muss?
Wenn Sie mit uns unzufrieden sind
Sagen Sie es uns zuerst, und zwar konkret. Wir nehmen jede Beschwerde schriftlich auf und melden uns innerhalb der unten genannten Frist zurück.
Wenn wir uns nicht einigen, bleibt Ihnen der ordentliche Rechtsweg. Für die medizinische Leistung ist die Partnerklinik Ihre Gegenseite, nicht ETA.
Offene Frage dazu?
Fragen Sie uns, bevor Sie sich entscheiden.
